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Hinweise für Kunden
Sie wollen einen Trinkwasseranschluss legen oder verändern lassen und benötigen einen Installateur? In unserem Installateurverzeichnis finden Sie die beim ZBL eingetragenen Installateure. Installationsarbeiten an Kundenanlagen dürfen nur von Installationsunternehmen vorgenommen werden, die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind (siehe AVBWasserV § 12 Abs. 2).
Hinweise für die Installateure
Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
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Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt mit natürlichen Mineralien aus der Region. Als wichtigstes Lebensmittel ist es klar, kühl, frisch und stets streng kontrolliert. Wir versorgen den Landkreis Borna mit der Ressource von konstant hoher Qualität.
Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen („Kalk") charakterisiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Die Angaben erfolgen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Diese teilt man gemäß Waschmittelgesetz in drei Härtebereiche ein. Die folgende Tabelle verdeutlicht den Zusammenhang.
Härtebereich | Beschreibung | mmol Calciumcarbonat/l | °dH |
---|---|---|---|
1 | weich | 0 bis 1,5 | 0 bis 8,4 |
2 | mittel | 1,5 bis 2,5 | 8,4 bis 14 |
3 | hart | über 2,5 | über 14 |
Umrechnung der Gesamthärte: 1 mmol/l=5,61 °dH
Die Härte des Trinkwassers hat keinen Einfluss auf seine Qualität. Sie erteilt lediglich Auskunft über den Gehalt der beiden Mineralstoffe Calcium und Magnesium.
Für Wasserleitungen im Haus ist eine gewisse Wasserhärte durchaus wünschenswert.
Es entwickelt sich eine schützende Kalkbeschichtung, die die Korrosionsgefahr in den
Rohren mindert.
Grundlage hierfür sind die strengen gesetzlichen Anforderungen in der Bundesrepublik Deutschland an die physikalische, chemische und bakteriologische Beschaffenheit des Trinkwassers, festgelegt in der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001. Die Einhaltung der Trinkwasserqualität wird ständig durch ein Trinkwasserlabor und durch das zuständige Gesundheitsamt kontrolliert.
Das durch die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und unsere Wasserwerke Borna-Kesselshain und Borna-Altstadt gelieferte Trinkwasser entspricht in allen Belangen den gesetzlichen Anforderungen. In unserem Verbandsgebiet werden alle Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung eingehalten und zum Teil weit unterschritten. Hinsichtlich der Wasserlieferer, Aufbereitung des Trinkwassers und Zusatz von Chemikalien wurden im Verbandsgebiet keine Veränderungen vorgenommen.
Bereich | Trinkwasserbereitstellung | Härtebereich |
---|---|---|
Beucha, Blumroda, Borna, Braußwig, Breunsdorf, Dalitzsch, Dittmannsdorf, Dreiskau-Muckern, Espenhain, Eula mit Kesselshain, Gaulis, Gestewitz, Großpösna (Lagovida), Großpötzschau, Großstolpen, Großzössen, Haubitz, Hainichen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Kitzscher, Kleinbeucha, Kleinpötzschau, Lippendorf, Lobstädt, Mölbis, Oelzschau, Pödelwitz, Pötzschau, Rötha, Steinbach, Stockheim, Thierbach, Trages | Wasserwerk Kesselshain | hart, Härtebereich 3, 4,1 mmol/l, entspricht 23,1 °dH |
Deutzen, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Böhlen | Mischwasserversorgung je nach Fahrweise von Wasserwerk Kesselshain und von Fernwasserversorgung Torgau | mittel, Härtebereich 2, 1,98 mmol/l, entspricht 11,1 °dH |
Borna-Altstadt, Neukirchen, Wyhra, Raupenhain, Plateka, Zedtlitz | je nach Fahrweise von Wasserwerk Kesselshain und von Wasserwerk Altstadt | mittel, Härtebereich 2, 2,3 mmol/l, entspricht 13,1 °dH |
Pegau, Wiederau, Weideroda, Großstorkwitz, Audigast, Kobschütz, Schnaudertrebnitz, Elstertrebnitz, Flugplatz Böhlen | Fernwasserversorgung Torgau AGS Rüssen | mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH |
Groitzsch, Altengroitzsch, Großprießligk, Wischstauden, Brösen, Auligk mit Gatzen, Kleinprießligk, Saasdorf, Löbnitz-Bennewitz | Fernwasserversorgung Torgau AGS Groitzsch | mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH |
Ramsdorf, Hagenest, Wildenhain, Thräna, Michelwitz, Nöthnitz, Maltitz, Nehmitz, Berndorf, Kleinhermsdorf, Hemmendorf, Methewitz, Pautzsch, Droßkau, Obertitz, Cöllnitz, Langenhain, Oellschütz, Hohendorf, Versorgungsgebiet Altenburg / Lucka | Fernwasserversorgung Torgau AGS Lucka | mittel, Härtebereich 2, 1,93 mmol/l, entspricht 10,8 °dH |
Abnahmemenge | netto | brutto |
---|---|---|
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung bis 50.000 m³/Jahr | 1,98 €/m³ | 2,12 €/m³ |
- für Abnahmemengen bis 50.000 m³/Jahr: - für die 50.000 m³/Jahr übersteigende Abnahmemenge: |
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung von über 50.000 m³/Jahr:
1,37 €/m³ |
1,98 €/m³
1,47 €/m³ |
2,12 €/m³
- für Abnahmemengen bis 50.000 m³/Jahr: - für die 50.001 m³/Jahr bis 100.000 m³/Jahr: - für die 100.000 m³/Jahr übersteigende Abnahmemenge: |
bei einer Abnahmemenge pro Messeinrichtung von über 100.000 m³/Jahr:
1,37 €/m³ 1,14 €/m³ |
1,98 €/m³
1,47 €/m³ 1,22 €/m³ |
2,12 €/m³
brutto: 7,49 € pro Monat
* Wohneinheit
Als Wohneinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung oder nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehören Koch- und Waschgelegenheiten sowie wenigstens die Mitbenutzung einer Etagen- oder Außentoilette.
Neben der Verbrauchsgebühr wird eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen der Wasserzähler erhoben.
Zählergrößen nach EU-Messgeräte-Richtlinie
** Nichtwohneinheit
Eine Nichtwohneinheit sind Räume, welche überwiegend zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Gewerbebetriebe; Einrichtungen des medizinischen, pflegerischen, kirchlichen oder kulturellen Bereiches, sowie der Wissenschaft und Forschung; eigene Geschäftsräume von freiberuflich tätigen Personen außerhalb der Wohneinheit) - sowie Räumlichkeiten mit Sondernutzung.
Zählergröße | pro Monat (netto) | pro Monat (brutto) | Zählergröße | pro Monat (netto) | pro Monat (brutto) |
---|---|---|---|---|---|
Q34 | 7,00 € | 7,49 € | Q3160 | 280,00 € | 299,60 € |
Q310 | 17,50 € | 18,73 € | Q3250> | 437,50 € | 468,13 € |
Q316 | 28,00 € | 29,96 € | Q325/Q34 | 43,75 € | 46,81 € |
Q325 | 43,75 € | 46,81 € | Q363/Q34 | 110,25 € | 117,97 € |
Q340 | 70,00 € | 74,90 € | Q3100/Q34 | 175,00 € | 187,25 € |
Q363 | 110,25 € | 117,97 € | Q3250/Q316 | 437,50 € | 468,13 € |
Q3100 | 175,00 € | 187,25 € | Q3400/Q316 | 700,00 € | 749,00 € |
Niederschlagswasser und Schmutzwasser aus den Haushalten und Unternehmen im Landkreis Borna gilt es wieder aufzubereiten. Die Abwasserbehandlung ist wichtig, um einen guten Gewässerzustand zu erhalten. Auf einem hohen technischen Niveau und mit modernster Technik kümmern wir uns darum.
Gebühr | brutto | Datum |
---|---|---|
Schmutzwassergebühr | 1,95 € pro m³ | seit 01.01.2017 |
Niederschlagswassergebühr | 1,11 € pro m² | ab 01.01.2022 |
brutto: 7,00 € pro Monat / seit 01.01.2007
* Wohneinheit
Als Wohnungseinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume, die entweder nach ihrer Anordnung oder nach ihrem tatsächlichen Gebrauch zusammen genutzt werden. Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehören Koch- und Waschgelegenheiten sowie wenigstens die Mitbenutzung einer Etagen- oder Außentoilette.
Neben der Einleitungsgebühr wird eine Grundgebühr gestaffelt nach den Zählergrößen der Wasserzähler für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung erhoben.
Zählergrößen nach EU-Messgeräte-Richtlinie
** Nichtwohneinheit
Eine Nichtwohneinheit sind Räume, welche überwiegend zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Gewerbebetriebe; Einrichtungen des medizinischen, pflegerischen, kirchlichen oder kulturellen Bereiches, sowie der Wissenschaft und Forschung; eigene Geschäftsräume von freiberuflich tätigen Personen außerhalb der Wohneinheit) - sowie Räumlichkeiten mit Sondernutzung.
Zählergröße | pro Monat (brutto) | Zählergröße | pro Monat (brutto) |
---|---|---|---|
Q34 | 7,00 € | Q3160 | 280,00 € |
Q310 | 17,50 € | Q3250> | 437,50 € |
Q316 | 28,00 € | Q325/Q34 | 43,75 € |
Q325 | 43,75 € | Q363/Q34 | 110,25 € |
Q340 | 70,00 € | Q3100/Q34 | 175,00 € |
Q363 | 110,25 € | Q3250/Q316 | 437,50 € |
Q3100 | 175,00 € | Q3400/Q316 | 700,00 € |
Die Standrohrzählerausgabe und -rückgabe erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0175 62 07 21 5 oder per
E-Mail an standrohrzaehlerausleihe@zbl-borna.de
Dienstags und donnerstags von: 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Gesonderte Terminvereinbarungen sind im Ausnahmefall möglich. Darüber entscheidet die Terminvergabestelle.
Termin buchen
0175 62 07 21 5 oder
standrohrzaehlerausleihe@zbl-borna.de
Kaution überweisen
250,00 €
Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE43 1203 0000 0001 3070 16
BIC: BYLADEM1001
Standrohrzähler abholen
Lager - Halle 3
Sie erhalten nach Vorlage des Einzahlungsbeleges den Standrohrzähler und es wird ein Standrohrzähler-Ausleihevertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Gerne können Sie diesen bereits ausgefüllt mitbringen.
Gilt nur für die Orte: Borna Stadt, Alte Siedlung Kesselshain, Thräna, Blumroda, Deutzen, Regis-Breitingen Stadt, Ramsdorf, Hagenest, Wildenhain
Die Kunden des ZBL der o.g. Orte haben gemäß § 43 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS), in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Möglichkeit, einen Gartenwasserzähler zu installieren. Die Entnahme von Trinkwasser über einen Gartenwasserzähler darf ausschließlich nur zur Grundstücksbewässerung verwendet werden.
Der Gartenwasserzähler ist Eigentum des Kunden und kann durch diesen oder durch ein beauftragtes Unternehmen nach dem Hauptwasserzähler installiert werden.
schriftlicher Antrag zur Installation eines Gartenwasserzählers - Meldepflicht
per E-Mail an kundenbuero@zbl-borna.de
oder per Post
Installation des Gartenwasserzählers
Abnahmepflicht durch ZBL-Mitarbeiter
Verwaltungskosten 40,00 €,
zzgl. Fahrtkostenpauschale 20,00 €
gesetzliche Eichfrist alle 6 Jahre